Die Apostille-Regelung gilt für Türkei
Da sowohl Türkei als auch China Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, wird ein in Türkei ausgestelltes Dokument nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat geschickt. Es wird einmal in Türkei beglaubigt, und das chinesische Festland akzeptiert diese Bescheinigung direkt.
Das Übereinkommen gilt zwischen Türkei und dem chinesischen Festland seit dem 7. November 2023, dem Datum, an dem es für China in Kraft trat. Türkei war bereits vor diesem Zeitpunkt Vertragspartei.
In Türkei wird die Apostille ausgestellt von: der Gouverneur, der leitende Beamte des Distrikts oder der Hauptsekretär für Verwaltungsdokumente und die Präsidien der Justizkommissionen für gerichtliche Dokumente. Bestätigen Sie die derzeit zuständige Behörde vor Reiseantritt in der unten verlinkten HCCH-Liste – Zuständigkeiten ändern sich, und mehrere Länder teilen die Aufgabe auf mehr als eine Stelle auf.
Die HCCH listet diesen Staat als Türkei auf. Es gibt kein einziges nationales Apostillenbüro – die Apostille wird lokal in der betreffenden Provinz oder dem Bezirk ausgestellt.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Türkei eine Apostille für China?
Ja. Türkei und das chinesische Festland sind beide Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigt ein in Türkei ausgestelltes Dokument eine Apostille der dort zuständigen Behörde und muss nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat gebracht werden.