Iran erfordert eine konsularische Legalisierung, keine Apostille
Zuerst das Wichtigste: Die chinesische Botschaft im Iran hat die Annahme von Anträgen auf konsularische Legalisierung ab dem 1. März 2026 ausgesetzt, ein Termin für die Wiederaufnahme wurde nicht bekannt gegeben. Derzeit werden nur Reisedokumente für chinesische Staatsbürger ausgestellt, und es wurde keine alternative Möglichkeit zur Legalisierung iranischer Dokumente veröffentlicht. Erkundigen Sie sich vor Beginn bei der Botschaft nach dem aktuellen Stand – die nachfolgenden Schritte beschreiben das Verfahren vor der Aussetzung.
Iran ist keine Vertragspartei des Haager Apostilleübereinkommens. Der Beitritt Chinas im Jahr 2023 hat daher für Dokumente, die in Iran ausgestellt wurden, nichts geändert, und die ältere Verfahrenskette gilt nach wie vor uneingeschränkt.
- Lassen Sie das Dokument vor Ort von einem Notar notariell beglaubigen.
- Lassen Sie es von der Regierungsbehörde beglaubigen, die Ihr Land für Dokumente im Ausland bestimmt, in der Regel innerhalb des Außenministeriums.
- Bringen Sie es zur chinesischen Botschaft oder Konsulat zur endgültigen Beglaubigung. Dieser Schritt macht das Dokument in Festlandchina nutzbar.
Die Reihenfolge ist festgelegt, da jeder Schritt den vorherigen beglaubigt. Sie können nicht parallel durchgeführt werden, und ein Schritt, der außerhalb der Reihenfolge vorgenommen wird, muss in der Regel erneut bezahlt werden.
Wenn ein Dienst Ihnen eine Apostille für die Verwendung in China auf einem in Iran ausgestellten Dokument anbietet, ist dies nicht die Beglaubigung, die das chinesische Festland verlangt. Beglaubigungsgebühren werden im Allgemeinen nicht erstattet, bestätigen Sie also den Weg, bevor Sie bezahlen.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Iran eine Apostille für China?
Nein. Iran ist nicht Vertragspartei des Apostillübereinkommens, daher ist eine Apostille nicht die richtige Beglaubigung. Dokumente, die in Iran ausgestellt wurden, bedürfen der vollständigen konsularischen Legalisierung, die bei einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat endet.