Die Apostille-Regelung gilt für Pakistan
Da sowohl Pakistan als auch China Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, wird ein in Pakistan ausgestelltes Dokument nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat geschickt. Es wird einmal in Pakistan beglaubigt, und das chinesische Festland akzeptiert diese Bescheinigung direkt.
Das Übereinkommen gilt zwischen Pakistan und dem chinesischen Festland seit dem 7. November 2023, dem Datum, an dem es für China in Kraft trat. Pakistan war bereits vor diesem Zeitpunkt Vertragspartei.
In Pakistan wird die Apostille ausgestellt von: das Auswärtige Amt in seinem Hauptsitz in Islamabad und in seinen Verbindungsbüros in Karatschi, Lahore, Quetta, Peschawar und Gudschrat. Bestätigen Sie die derzeit zuständige Behörde vor Reiseantritt in der unten verlinkten HCCH-Liste – Zuständigkeiten ändern sich, und mehrere Länder teilen die Aufgabe auf mehr als eine Stelle auf.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Pakistan eine Apostille für China?
Ja. Pakistan und das chinesische Festland sind beide Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigt ein in Pakistan ausgestelltes Dokument eine Apostille der dort zuständigen Behörde und muss nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat gebracht werden.