Die Apostille-Regelung gilt für Russland
Da sowohl Russland als auch China Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, wird ein in Russland ausgestelltes Dokument nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat geschickt. Es wird einmal in Russland beglaubigt, und das chinesische Festland akzeptiert diese Bescheinigung direkt.
Das Übereinkommen gilt zwischen Russland und dem chinesischen Festland seit dem 7. November 2023, dem Datum, an dem es für China in Kraft trat. Russland war bereits vor diesem Zeitpunkt Vertragspartei.
In Russland wird die Apostille ausgestellt von: je nach Dokument eine von mehreren Stellen, darunter das Bundesministerium der Justiz und regionale Exekutivbehörden. Bestätigen Sie die derzeit zuständige Behörde vor Reiseantritt in der unten verlinkten HCCH-Liste – Zuständigkeiten ändern sich, und mehrere Länder teilen die Aufgabe auf mehr als eine Stelle auf.
Russland benennt mehrere Behörden nach Dokumenttyp. Welche für ein akademisches Dokument zuständig ist, ging aus dem HCCH-Verzeichnis nicht hervor. Bestätigen Sie dies daher vor der Reise bei der ausstellenden Institution.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Russland eine Apostille für China?
Ja. Russland und das chinesische Festland sind beide Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigt ein in Russland ausgestelltes Dokument eine Apostille der dort zuständigen Behörde und muss nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat gebracht werden.