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Verwendung von Dokumenten aus Bangladesch in Festlandchina

In Bangladesch ausgestellte Dokumente erhalten eine Apostille für die Verwendung im chinesischen Festland – kein Schritt über die chinesische Botschaft. Was das abdeckt, was nicht und warum es niemals eine Übersetzung ersetzt.

Die Apostille-Regelung gilt für Bangladesch

Da sowohl Bangladesch als auch China Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, wird ein in Bangladesch ausgestelltes Dokument nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat geschickt. Es wird einmal in Bangladesch beglaubigt, und das chinesische Festland akzeptiert diese Bescheinigung direkt.

Das Übereinkommen gilt zwischen Bangladesch und dem chinesischen Festland erst seit 30 March 2025. Das liegt nach Chinas eigenem Startdatum vom 7. November 2023, da Bangladesch dem Übereinkommen später beigetreten ist und das Inkrafttretdatum zwischen zwei Staaten immer das spätere der beiden Daten ist. Vor diesem Datum beglaubigte Dokumente wurden über den älteren konsularischen Weg bearbeitet.

In Bangladesch wird die Apostille ausgestellt von: das Auswärtige Amt. Bestätigen Sie die derzeit zuständige Behörde vor Reiseantritt in der unten verlinkten HCCH-Liste – Zuständigkeiten ändern sich, und mehrere Länder teilen die Aufgabe auf mehr als eine Stelle auf.

Dokumente, die vor dem 30. März 2025 beglaubigt wurden, durchliefen den älteren konsularischen Weg, sodass eine ältere Beglaubigung in Ihren Unterlagen nicht unbedingt falsch ist – sie war für ihr Datum korrekt.

Was dies nicht abdeckt

Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Dokumente aus Bangladesch eine Apostille für China?

Ja. Bangladesch und das chinesische Festland sind beide Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigt ein in Bangladesch ausgestelltes Dokument eine Apostille der dort zuständigen Behörde und muss nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat gebracht werden.

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