Die Apostille-Regelung gilt für Japan
Da sowohl Japan als auch China Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, wird ein in Japan ausgestelltes Dokument nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat geschickt. Es wird einmal in Japan beglaubigt, und das chinesische Festland akzeptiert diese Bescheinigung direkt.
Das Übereinkommen gilt zwischen Japan und dem chinesischen Festland seit dem 7. November 2023, dem Datum, an dem es für China in Kraft trat. Japan war bereits vor diesem Zeitpunkt Vertragspartei.
In Japan wird die Apostille ausgestellt von: das Auswärtige Amt in Tokio. Bestätigen Sie die derzeit zuständige Behörde vor Reiseantritt in der unten verlinkten HCCH-Liste – Zuständigkeiten ändern sich, und mehrere Länder teilen die Aufgabe auf mehr als eine Stelle auf.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Japan eine Apostille für China?
Ja. Japan und das chinesische Festland sind beide Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens, daher benötigt ein in Japan ausgestelltes Dokument eine Apostille der dort zuständigen Behörde und muss nicht zu einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat gebracht werden.