Indien ist Vertragspartei – allerdings gilt das Übereinkommen nicht im Verhältnis zu China
Dies ist der Fall, der die meisten Menschen überrascht. Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, und China ist es ebenfalls. Trotzdem findet das Übereinkommen zwischen ihnen keine Anwendung, weil Indien einen förmlichen Widerspruch gegen den Beitritt Chinas eingereicht hat. Ein Widerspruch gemäß dem Übereinkommen bedeutet, dass das Übereinkommen zwischen diesen beiden Staaten einfach nicht in Kraft tritt.
Die praktische Konsequenz ist, dass eine in Indien ausgestellte Apostille nicht die richtige Beglaubigung für das chinesische Festland ist. Dokumente benötigen nach wie vor die vollständige konsularische Legalisationskette, die bei einer chinesischen diplomatischen Vertretung in Indien endet.
Die konsularische Kette läuft in einer festen Reihenfolge ab: Das Dokument wird zuerst lokal notariell beglaubigt, dann von der Stelle beglaubigt, die das ausstellende Land für diesen Zweck bestimmt – in der Regel dessen Außenministerium – und schließlich von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat in diesem Land legalisiert. Jeder Schritt beglaubigt den vorherigen, daher können sie nicht in anderer Reihenfolge oder parallel durchgeführt werden.
Da die meisten veröffentlichten Hinweise inzwischen einfach besagen, dass „China dem Apostillübereinkommen beigetreten ist“, werden Leser aus Indien regelmäßig angewiesen, eine Apostille zu beantragen. Diese wird für diesen Zweck nicht akzeptiert. Sowohl das chinesische Außenministerium als auch die Statusübersicht der HCCH dokumentieren den Einwand.
Was dies nicht abdeckt
Die Beglaubigung beweist nur, dass die Unterschrift und das Siegel echt sind. Sie übersetzt das Dokument nicht und sie verpflichtet keine Universität, es zu akzeptieren. Sprachanforderungen werden separat von der Stelle festgelegt, die das Dokument erhält, also bestätigen Sie diese zuerst und lassen Sie jede Übersetzung nach der Beglaubigung anfertigen, damit die Beglaubigungsurkunde darin enthalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Dokumente aus Indien eine Apostille für China?
Nein. Obwohl Indien Vertragspartei des Haager Apostilleübereinkommens ist, hat es gegen den Beitritt Chinas Einwände erhoben, sodass das Übereinkommen zwischen den beiden Staaten keine Anwendung findet. Dokumente, die in Indien ausgestellt werden, bedürfen für das chinesische Festland der vollständigen konsularischen Legalisierung.